Erbrecht

 

Gegenstand der Mandatsbearbeitung sind hauptsächlich folgende Fälle:

- Beratung und Gestaltung von Testamenten
- Durchsetzung von Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen
- Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten
- Beratung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Probleme, die sich im Zusammenhang mit einem Todesfall im näheren Verwandtschaftsverhältnis auftun können, sind vielfältig und sehr komplex.

Oft ist gerade in erbrechtlichen Fällen die Stimmung zwischen den verwandtschaftlich verbundenen Personen sehr emotional und gespannt. Unsicherheiten bestehen zwischen den Parteien meist dadurch, dass durch den Erblasser keine klaren rechtlichen Regelungen getroffen wurden. Zur Vermeidung dieser Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, wenn der Erblasser sich vorab über die Gestaltungsmöglichkeiten für den Fall seines Todes anwaltlichen Rat einholt.

Auch nach Eintritt eines Todesfälle in der näheren Verwandtschaft ist es sinnvoll, sich über die rechtlichen Konsequenzen (Erbenhaftung) anwaltlichen Rat einzuholen.